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Volksbegehren "Landtag verkleinern"

icon.crdate01.10.2024

Hier finden Sie Informationen zum Volksbegehren-Antrag "Landtag verkleinern"

In Baden-Württemberg wird derzeit das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, dass das neue Wahlgesetz die Anzahl der Mandate im Landtag weiter erhöht, sodass die derzeitige Zahl von 154 Abgeordneten auf über 200 ansteigt. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen dies über die Initiative zu einem eigenen „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ verhindern. Außerdem könnte eine Verkleinerung des Landtags Auswirkungen auf die Effizienz der Arbeit des Landtags und der Kosten haben.

Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.

Bei der freien Sammlung vom 12. August 2024 bis zum 11. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, sich in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

Bei der amtlichen Sammlung vom 11. September 2024 bis zum 10. Dezember 2024 werden bei den Gemeindeverwaltungen Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens ausgelegt. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Erlenbach wird in dieser Zeit im Rathaus, Klingenstr. 2, BürgerBüro zu den üblichen Öffnungszeiten für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dies sind alle, die am Tag der Unterschriftsleistung

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Aufruf zum Volksbegehren: Landtag verkleinern in Baden-Württemberg“ (www.landtag-verkleinern.com).